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Abfindungen müssen ab 2006 voll versteuert werden
Arbeitsrecht * Abfindung * steuerliche Änderung
Arbeitsrecht * Abfindung * steuerliche Änderung
Arbeitnehmer, die mit einer Abfindung entlassen werden, müssen diese ab 2006 voll versteuern. Die bisherigen Freibeträge von 7.200 € bis 11.000 € sind ab Jahreswechsel weggefallen.
Für vor dem 01.01.2006 entstandene Ansprüche, gilt als Übergangsregelung die alte Rechtslage fort, wenn die Abfindung dem Arbeitnehmer vor dem 01.01.2008 ausgezahlt wird und zufließt. Das alte Recht gilt auch, wenn eine Kündigungsschutzklage vor dem 01.01.2006 erhoben wurde. Voraussetzung ist aber auch hier, dass eine aufgrund der Klage zu zahlende Abfindung vor dem 01.01.2008 dem Arbeitnehmer zufließt.
Ebenso entfällt die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, beispielsweise nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsgesetz. Eine wie oben beschriebene Übergangsregelung, findet auch in diesen Fällen Anwendung.
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden ab einem Stundenlohn von 25 € künftig besteuert.
Justus und Partner
Eberswalder Str. 26
10437 Berlin
Letztes Update 04.04.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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