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BAC Life Trust Fonds in der Schieflage – Berlin Atlantic Capital Lebensversicherungen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Berlin: Berlin Atlantic Capital
BAC Life Trust Fonds in der Schieflage – Anleger sollten Schadensersatzansprüche geltend machen
Die BAC Life Trust Fonds kennzeichnen sich durch ihren Handel mit Versicherungspolicen aus, welcher aus dem Lebensversicherungspolicenpool (LTAP Life Trust Asset Pool LLLP) erfolgt. Das Kapital aus dem Pool stammt zu einem Anteil aus dem Vermögen der Anleger, teilweise bestand es allerdings aus Krediten finanzierender Banken. Die finanzierende Bank, Wells Fargo, möchte allerdings ihren Kreditvertrag nun nicht mehr verlängern, sodass mangels Liquidität der Handel mit den Versicherungspolicen nun ins Stocken geraten ist.
Insbesondere sind dabei folgende Gesellschaften betroffen: Life Trust Two GmbH & Co. KG, Life Trust Sechs GmbH & Co. KG, Life Trust Sieben GmbH & Co. KG, Life Trust Premium Acht GmbH & Co. KG, Life Trust Premium Zehn GmbH & Co. KG, Life Trust Elf GmbH & Co. KG, Life Trust Premium Zwölf GmbH & Co. KG, Life Trust Vierzehn GmbH & Co. KG
Zwar bemühte sich das Management aus der Krise heraus zukommen, doch konnte bis heute keine neue Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden, sodass in den USA bereits Gläubigerschutz nach Chapter 11 beantragt worden ist. Über den Antrag soll voraussichtlich am 10. Februar 2011 entschieden werden.
Was können die Anleger jetzt tun?
Vielen Anlegern ist die Investition in die Life Trust Fonds als eine sichere Altersvorsorge vermittelt worden. Insbesondere waren dabei die Volks- und Raiffeisenbanken beratend tätig. Diese Beratungen erfolgten allerdings erfahrungsgemäß nicht anleger- und objektgerecht. So wurden oftmals die mit der Beteiligung einhergehenden Risiken dem Anleger verschwiegen. Auch ist da Prospekt den Anlegern überhaupt nicht, oder erst nach der Zeichnung übergeben worden, mit der Folge, dass die Anleger keine Ansicht in die Funktionsweise und Risiken des Fonds nehmen konnten.
Anleger, die ihr Geld in die Life Trust Fonds investiert haben, sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht wenden und ihre Ansprüche im Einzelfall überprüfen lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 04.02.2011 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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