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Weitere Rechtsgebiete » Arbeitsrecht » BAG: Zeitarbeitnehmer können rückwirkend mehr Entgelt fordern; JUSTUS Rechtsanwälte
BAG: Zeitarbeitnehmer können rückwirkend mehr Entgelt fordern; JUSTUS Rechtsanwälte
Arbeitsrecht: BAG-Beschluss zur CGZP-Tariffähigkeit
BAG-Beschluss zur CGZP-Tariffähigkeit
Zeitarbeitnehmer können rückwirkend mehr Entgelt fordern
Der in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert Grundsatz des Equal-Pay besagt, dass Leiharbeiter für ihre Tätigkeit grundsätzlich den gleichen Lohn erhalten sollen, wie die fest angestellten Arbeitnehmer der Zeitarbeitsfirma. Dieser Grundsatz kann allerdings durch Tarifverträge abgedungen werden, was in der Praxis mittlerweile zum Regelfall geworden ist. So haben insbesondere Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich der von der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) geschlossenen Tarifverträge fallen, bis heute deutlich weniger Gehalt erhalten als ihre fest angestellten Arbeitskollegen.
Nach dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10 ist damit jetzt Schluss. Das BAG hat festgestellt, dass die CGZP aufgrund der fehlenden sozialen Mächtigkeit nicht tariffähig war und daher nie in der Lage war wirksame Tarifverträge abzuschließen. Folge dieser Entscheidung ist, dass alle von der CGZP geschlossenen Tarifverträge unwirksam waren und damit hinsichtlich der Entgelthöhe der Leiharbeitnehmer auf die gesetzliche Regelung des Equal-Pay anzustellen ist. Schätzungen zufolge sind von dieser Entscheidung rund 200.000 Zeitarbeitnehmer betroffen. Insbesondere sind diejenigen Zeitarbeitnehmer betroffen, die Mitglied der CGZP waren. Aber auch andere, in dessen Arbeitsverträgen sich eine Verweisung auf die Tarifverträge der CGPZ findet, profitieren von dieser Entscheidung des BAG.
Betroffene Arbeitnehmer solten daher nun rückwirkend Ansprüche auf Nachzahlung des ihnen zustehenden Lohnes sowie auf Nachzahlung der Sozialbeiträge geltend machen.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte und Steuerberater Berlin berät und vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Soweit Sie Fragen zu Lohnansprüchen oder zum allgemeinen Arbeitsrecht haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular an uns. Die telefonische Auskunft zu Gebühren und Verfahren ist kostenfrei. Für eine schriftliche Erstberatung bzw. Ersteinschätzung in Arbeitsrechtssachen berechnen wir 30,00 € zzgl. MwSt.
Autorin:
Alexandra Kosacheva
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
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Tel.: 030 / 440 449 66
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Letztes Update 02.03.2011 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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