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BGH-Urteil bringt Hoffnung für Käufer von "Schrottimmobilien" bei der Badenia Bausprarkasse
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Badenia Bausparkasse
BGH-Urteil: Schadensersatz für Käufer von „Schrottimmobilien“ durch Bausparkasse Badenia
Tausende Käufer von „Schrottimmobilien“ können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs erstmals auf vollen Schadensersatz durch die Bausparkasse Badenia hoffen. Der „Bankensenat“ des BGH hob zwar ein gegen die Badenia ergangenes Urteil des OLG Karlsruhe wegen eines Verfahrensfehlers auf. Die Richter machten aber klar, dass es die Bausparkasse in der nächsten Prozessrunde nicht leicht haben werde. Mit der Vermittlerfirma habe die Badenia nämlich „systematisch und institutionell“ zusammengearbeitet. Es sei aber noch nicht rechtsfehlerfrei bewiesen, dass die Badenia auch Kenntnis der arglistigen Täuschung ihrer Vermittlerfirma hatte.
Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche nach diesem richtungsweisenden Urteil des BGH durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen und gegebenenfalls geltend machen. Daneben droht die gesetzliche Verjährung der Schadensersatzansprüche.
Aktuelles: Lesen Sie hier unsere Kommentierung zur aktuellen grundlegen (Schrottimmobilien)-Entscheidung des BGH vom 29.06.2010 .
Der XI Zivilsenat des BGH hat überraschend in seinem jüngsten Schrottimmobilienurteil vom 29.06.2010 – AZ: XI ZR 104/08 – die Rechte für Erwerber von sog. Schrottimmobilien auf Rückabwicklung und Schadenersatz erheblich gestärkt.
Das höchste deutsche Zivilgericht hat verbindlich entschieden, dass dem Erwerber gegen Bank und Vertrieb Schadenersatzansprüche zustehen, wenn und soweit eine Fehlvorstellung des Kunden über die Höhe von Innenprovisionen vorliegt.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 25.03.2007 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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