Filmfonds Kaledo und Montranus: Verjährung der Ansprüche droht zum 31. Dezember 2011!! Linovo, Macron, Hannover Leasing, KGAL, LHI
Anleger sollten schnell handeln
Filmfonds: Verjährung der Ansprüche droht zum 31. Dezember 2011!!
Betroffene Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, Montranus, Mediastream, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS, MHF, Equity Pictures AG, Apollo, Cinerenta, Vif Filmfonds und weitere von der Hannover Leasing, KGAL und LHI initiierte Fonds.
Der neuen Ansicht der bayerischen Finanzverwaltung zufolge sollen jahrelang gewährte Steuervorteile den Filmfonds-Anlegern nicht mehr zugute kommen, sodass auf Zeichner leasingähnlicher Medienbeteiligungen nun hohe Steuernachzahlungen zukommen. Davon betroffen sind vor allem die von der Hannover Leasing, KGAL und LHI initiierten Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, Montranus, Mediastream, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF sowie Equity Pictures AG, Apollo, Cinerenta und Vif Filmfonds.
Aberkennung von Steuervorteilen
Die Einkommenssteuerreferenten von Bund und Ländern beurteilen die Filmfonds steuerlich neu: die Schuldübernahme der Banken wird nun als abstraktes Schuldversprechen angesehen. Folge der neuen Bewertung der Schuldübernahme ist, dass die Fonds kein Ausfallrisiko zu tragen haben und daher keine Verlustzuweisungen an die Anleger weitergeleitet werden können. Die Tatsache, dass sich die Anleger auf die jahrelange Praxis der Finanzverwaltung verlassen haben und mit einer Änderung der rechtliche Bewertung der Schuldübernahmeverträge nicht rechnen konnten, spielt bei den Steuerrückforderungen keine Rolle.
Rückforderungsansprüche
Zwar geben viele Fonds an, sich gegen die Finanzverwaltung zu Wehr zu setzen, doch ist der Ausgang des Verfahrens sowohl ungewiss als auch sehr langwierig.
Für Anleger bietet sich vielmehr die Möglichkeit einer vollständigen Rückabwicklung der Fondsbeteiligung. Dabei kann zum einen auf eine fehlerhafte Beratung, zum anderen auf den fehlenden Hinweis zu Provisionszahlungen abgestellt werden. Medienfonds sind spekulative Anlagen, bei denen ein Totalverlust der Einlage möglich ist. Der Anlageberater ist daher verpflichtet im Beratungsgespräch nicht nur die Steuersparmöglichkeiten anzupreisen, sondern auch auf ein solches Risiko hinzuweisen. Auch besteht die Pflicht des Beraters, den Anlageinteressenten auf Rückvergütungen hinzuweisen, damit dieser den scheinbar selbstlosen Rat kritisch hinterfragen und seine Entscheidung nochmals überdenken kann.
Verjährung:
Hinsichtlich der Geltendmachung der Ansprüche besteht allerdings dringender Handlungsbedarf: Bei einigen Fonds läuft die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist zum 31. Dezember 2011 aus!
Insbesondere bei KALEDO und Montranus droht die Verjährung.
Diese Anleger wurden teilweise von der Geschäftsführung über mögliche Steuernachzahlungen in 2007 und 2008 informiert.
Dies ist aber immer im Einzelfall zu prüfen!
Denbar ist auch, dass eine kenntnisabhängige Verjährun erst beginnen kann, wenn eine abschließende Entscheidung der Finanzgerichtsbarkeit über die steuerliche Anerkennung vorliegt.
Wir raten allerdings dazu, eine mögliche Verjährung zu verhindern und bis zu dieser Entscheidung zunächst ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.
Für eine schnelle und kostengünstige Hemmung der Verjährung kommt ein Schlichtungsverfahren in Betracht, welches noch in diesem Jahr (31.12.2011) anhängig gemacht werden müsste!
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autorin:
Alexandra Kosacheva
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 14.12.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

|
