Kaledo, Montranus, Mediastream, Linovo und MACRON Medienfonds: gute Erfolgsaussichten bei Rückabwicklung
Kapitalanlagerecht: Anleger können Schadenersatzansprüche geltend machen
Kaledo Medienfonds, Montranus Medienfonds, MACRON Medienfonds: gute Erfolgsaussichten bei Rückabwicklung
Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen!
Fondsinitiatoren: Hannover Leasing, KGAL, LHI
Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, MONTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF
Medienfondsanleger müssen mit Steuernachzahlungen rechnen
Im April 2009 hat die Bayerische Finanzverwaltung bekannt gegeben, dass die den Medienfondsanlegern versprochenen Steuervorteile in Kürze zurückgefordert werden. Insbesondere betroffen sind die Anleger der folgenden Fonds:
Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG,
Hannover Leasing GmbH & Co. KG,
Medienfonds Montranus, Montranus II und Montranus III und
Medienfonds MACRON Filmproduktion GmbH & Co. Projekt 1 KG. Auf diese kommen jedoch nicht nur Steuernachzahlungen in erheblicher Höhe zu, vielmehr haben sie auch die hohen Zinszahlungen in einer Höhe von 6 % pro Jahr zu tragen. Ebenfalls ist bei Kaledo, Montranus und MACRON Medienfonds u.a. eine negative wirtschaftliche Entwicklung zu befürchten.
Neue Hoffnung bei der Rückabwicklung
In vergangenen Monaten hat der BGH jedoch in ähnlichen Fällen geprellten Anlegern von Medienfonds eine vollständige Abwicklung ihrer Beitritte zugestandnen. Daher ist auch bei den Anlegern von MACRON Filmproduktion GmbH & Co. Projekt 1 KG, Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG u.a. mit guten Erfolgsaussichten zu rechnen.
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Die Schadensersatzansprüche aus Fehlberatung sind dabei gegen die beratende Bank oder sonstige Anlageberater zu richten. Auch besteht die Möglichkeit gegen die DSL-Bank, welche die Fondsanteile teilweise finanziert hat, vorzugehen. Gute Erfolgsaussichten sind dem Vergehen insbesondere dann beizumessen, wenn die Beratung das Anlageziel und die Risikobereitschaft des Anlegers nicht oder unzureichend berücksichtigt hat. Auch lässt sich die fehlerhafte Beratung regelmäßig mit dem fehlenden Hinweis auf Kick-Back-Zahlungen begründen. Dabei handelt es sich um eine Rückvergütung, welche Anlagevermittler von den Medienfonds erhalten und auf welche sie den Anlageinteressenten hinweisen müssen.
Achtung Verjährung 2009!
Die Rückabwicklung darf jedoch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn mit dem Ablauf des Jahres 2009 besteht in Einzelfällen die Gefahr der Verjährung.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autorin:
Alexandra Kosacheva
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 05.10.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

|
