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Sorge um Vorsorge bei der Capital Sachwert Alliance Betiligungsfonds 4./5. AG & Co.KG (CSA)
CSA; ehemals Beteiligungsfond der Unternehmensgruppe Deutsche Frankonia in Kritik
Anleger der Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds 4. und 5. AG & Co.KG, CSA Beteiligungsfond müssen sich Sorgen um ihre Vorsorge machen!
Mit dem „Capital Sachwert Alliance Fonds Beteiligungsfonds 5“ warb das Emissionhaus Deutsche Frankonia AG aus Würzburg kräftig um Geldanleger.
Nach Mitteilungen und Warnung der Verbraucherzentrale Brandenburg sowie der Zeitschrift Finanztest bestehen erhebliche Risiken in dieser Anlage.
Die Zeitschrift Finanztest hält die Rendite von 14 % aus dem Capital Sachwert Beteiligungsfonds 5, mit der die Frankonia Gruppe rechne, für utopisch. Es sollen von der gesamten Einlage der Anleger zunächst mal etwa 20 % für Kosten und Provisionen an die Frankonia AG oder deren Unterfirmen geflossen sein und somit nicht angelegt worden sein.
Fraglich ist, ob überhaupt und wie viel von den Einlagen der Kleinanleger investiert wird und wo das Geld investiert wird. Im Anlageprospekt der Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds 5 AG & CO.KG, findet man hierzu keine Antwort. Es wird lediglich angegeben, dass der CSA Beteiligungsfond in die Bereiche Unternehmen, handelbare Wertpapiere, Derivate und Immobilien investiert werden soll.
Darüber hinaus werden den Anlegern bestimmte Renditen in den einzelnen Investitionsbereichen aufgezeigt und suggeriert, das diese Renditen von im Durchschnitt 14, 4 % sicher seien. Die Investitionen durch stille Beteiligungen an Unternehmen sind aber erfahrungsgemäß gerade alles andere als sicher.
Durch enorme betriebliche Aufwendungen und Kosten, wie z.B Vertriebsübernahmekosten der Gesellschaft bleibt im Ergebnis nur ein Bruchteil der von den Anlegern gezahlten Einlage als zu investierendes Einlagevermögen.
Was kann der Anleger tun?
Anleger des Fonds können überprüfen, ob Sie bei Vertragsschluss hinreichend über die Risiken des CSA Beteiligungsfonds aufgeklärt wurden. Ferner ob Sie vor Zeichnung der Anlage ein vollständiges Emissionsprospekt erhalten haben. Sollte der Berater die Anlage als sichere Rendite dargestellt haben und nicht ausdrücklich über Verlustzuschreibungen, weiche Kosten und Nachschusspflichten der Anleger aufgeklärt haben, so muss sich der CSA Beteilgungsfond diese Falschberatung zurechnen lassen und der Anlager kann die Beteiligung rückabwickeln.
Dies ist regelmäßig verbunden mit einer ausserordentlichen, also fristlosen Kündigung des Beteiligungsvertrages, wodurch der Anleger zunächst mal von den monatlichen Beitragszahlungen befreit wird. In vielen Fällen kann dann aussergerichtlich ein dem Anleger günstiger Vergleich geschlossen werden, bei dem dieser einen erheblichen Teil der Einlagen zurückerhält.
Ein schlanker Ausstieg aus einer Kapitalanlage ist erfahrungsgemäß besser, als jahrelang in eine unter Umständen am Ende insolvente Gesellschaft zu investieren, verbunden mit Nachschusspflichten, die dann der Insolvenzverwalter zusätzlich einfordert.
Ob der Anleger einen Anspruch auf Rückforderung der geleisteten Einlagen hat, sollte durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt vorab geprüft werden.
Ansprechpartner und Autor:
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 22.02.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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