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Bankrecht und Kapitalmarktrecht » Thomes Lloyd ehemals DKM – Deutsche Kapitalmanagement
Thomes Lloyd ehemals DKM – Deutsche Kapitalmanagement
Kapitalanlagerecht
Thomes Lloyd ehemals DKM – Deutsche Kapitalmanagement
Wieder eine neue Gesellschaft, welche äußerst lukrative und sichere Geldanlagen für die Bürger parat halten will.
Dabei wurden und werden diverse Anlagemöglichkeiten meist als Fonds angeboten, mit denen der Anleger gleichzeitig eine gute Tat vollbringen soll. So konnten die Anleger ihr Geld in neue Umweltlösungen und für neue Anlagen auf dem Sektor der erneuerbaren Energien anlegen.
Mit sicheren Zinsen von 8 % aber ohne jegliches Risiko, „… es sei denn, die Welt geht unter…“ wurden nach Anlegerangaben wieder viele deutsche Anleger umworben. Das Geld sei sicherer angelegt als bei einer Bank.
Aber bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Anlage doch nicht so sicher und viel versprechend ist. Insbesondere ist die Dividendenausschüttung von der Höhe möglicher Gewinne abhängig und ausgezahlt wird die Anlage auch nur mit einem Abzug der Verluste.
Möglich ist aber auch ein totaler Verlust des Geldes. Wirtschaftet die Thomas Lloyd Gesellschaft schlecht oder legt sie die Gelder falsch oder gar nicht an, droht ein Totalverlust. Eine Kontrolle haben die Anleger nicht.
Anlegern, die ihr Geld bei der Thomas Lloyd Gesellschaft investiert haben, wird empfohlen, ihre Kapitalanlage prüfen zu lassen.
Bei einer Falschberatung durch den Anlageberater und falschen Angaben im Prospekt besteht die Möglichkeit einer Rückabwicklung der Geldanlage. Dafür sollten sich die Anleger zügig an einen Fachanwaltanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um einer drohenden Verjährung der Ansprüche vorzubeugen.
Letztes Update 24.06.2011 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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