Die öffentliche Verwaltung prägt unser Leben in den unterschiedlichsten Bereichen. Das Verwaltungsrecht regelt das Recht staatlichen Handelns und spielt dann eine Rolle, wenn es um hoheitliche Tätigkeiten geht, wenn also Behörden beteiligt sind und die streitenden Parteien in einem Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander stehen. Zum Verwaltungsrecht zählen z. B. das öffentliche Baurecht, Abgabenrecht, Vergaberecht, Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht, öffentliches Dienstrecht, usw. Wenn Sie einen an sich ergangenen belastenden Bescheid nicht akzeptieren möchten oder einen Verwaltungsakt zu Ihren Gunsten erwirken wollen, so müssen Sie dabei zahlreiche Vorschriften beachten. Es muss der richtige Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung identifiziert und eine mögliche Anspruchsgrundlage gefunden werden. Sehr oft sind Fristen zu beachten, nach deren Ablauf ein Verwaltungsakt bestandskräftig oder die Anfechtungsklage unzulässig wird. Oft ist es auch im Interesse aller Beteiligten, eine außergerichtliche Lösung zu finden, allein schon um die oft langwierige Dauer von Verwaltungsgerichtsverfahren mit der einhergehenden Rechtsunsicherheit für beide Seiten zu vermeiden.