VIP 4 Medienfonds-Anleger gewinnen auch in Berufung; Kapitalanlagerecht
Berufungsurteil des OLG München vom 19. Mai 2008
Kapitalanlagerecht: Anleger des Medienfonds VIP 4 gewinnen auch in Berufung
Berufungsurteil des OLG München vom 19. Mai 2008
OLG München: Der Commerzbank wird vorgeworfen, beim Vertrieb der Steuersparmodelle Anleger nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt zu haben.
Das Oberlandesgericht München (Az.: 17 U 4828/07) hat am 19. Mai 2008 einem Anleger Schadenersatz zugesprochen, der Anteile an dem Medienfonds VIP 4 erworben hatte und in diesem Zusammenhang finanzielle Verluste hinnehmen musste. Der geschädigte Anleger hatte eine Beteiligung an der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG im Nennwert von EUR 50.000,00 gezeichnet. Der VIP Medienfonds 4 war so konstruiert, dass der einzelne Anleger 54,4 Prozent der Einlage zuzüglich Agio aus Eigenmitteln aufzubringen hatte, der Rest wurde obligatorisch über ein Darlehen bei der HypoVereinsbank AG finanziert.
Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München verurteilte in seiner Entscheidung die Commerzbank AG dem geschädigten Anleger das gesamte aus Eigenmitteln aufgebrachte Kapital zu erstatten sowie diesen von den Darlehensverbindlichkeiten bezüglich des bei der HypoVereinsbank AG im Zusammenhang mit seiner Beteiligung aufgenommenen Darlehens freizustellen. Des weiteren legte das OLG München der Commerzbank AG auf, den Anleger von zukünftigen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die aus der Medienfondsbeteiligung des Anlegers resultieren. Im Gegenzug ist der Anleger selbstverständlich verpflichtet, seine Medienfondsbeteiligung auf die Commerzbank AG zu übertragen. Begründung: Die Commerzbank musste - höchstrichterlicher Rechtsprechung zufolge, BGH, Urteil vom 19.12.2006, ZIP 2007, S. 518 – dem geschädigten Anleger alle Informationen, die für seine Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung hatte oder haben konnte, wahrheitsgemäß und sorgfältig, insbesondere aber vollständig erteilen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Insbesondere musste der Anleger dabei die Gelegenheit erhalten, auch kritische oder negative Auskünfte bei seiner Anlageentscheidung zu berücksichtigen, denn nur so konnte er sich ein umfassendes und zutreffendes Bild von der Tragfähigkeit des Gesamtkonzepts und den damit verbundenen Risiken machen.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Hintergrund
Der Medienfonds VIP 4 wurde im Jahr 2004 aufgelegt und sollte bis 2014 laufen. Rund 7000 Anleger investierten gut 410 Millionen Euro. Das von den Fondsgründern angepriesene Erfolgskonzept sollte den Investoren erhebliche Steuervorteile bringen, außerdem stellten die Fondsmanager eine Rendite für die erfolgreiche Produktion von Filmen in Aussicht.
Verjährung
Die Justus Rechtsanwälte & Steuerberater empfehlen dringend allen Anlegern des VIP Medienfonds 3 und 4 - die diesen Fonds über die Commerzbank AG erworben hatten - die Einleitung gerichtlicher Schritte zu prüfen. Da die Commerzbank AG nur bis zum 30. Juni 2008 auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet hat, ist es Anlegern des VIP Medienfonds 3 und 4 nahezulegen vor Ablauf dieser Frist verjährungshemmende Schritte einzuleiten.
Autorin:
Diana Stol, Assessor jur
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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Stichworte: Justus Rechtsanwalt Berlin Kapitalanlagerecht VIP 4 Medienfond Filmfonds
Letztes Update 22.05.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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